In wenigen Schritten zum Energieausweis:
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Wieso ein Energieausweis?
Für Verkauf oder Vermietung ist der Energieausweis zur Vorlage spätestens bei der ersten Besichtigung Pflicht - egal ob über einen Makler oder privat.
Nach einer erfolgten Modernisierung oder Sanierung sollte ebenfalls immer ein neuer Energieausweis erstellt werden, um die Auswirkungen der Maßnahmen messbar zu machen - auch als Nachweis einer Wertsteigerung Ihres Objekts.
Sollte der Ausweis aus einem anderen Grund benötigt werden finden, wir auch dafür eine Lösung!
02
Die Objektart
Handelt es sich bei Ihrer Immobilie um ein Wohn- oder Gewerbeobjekt? Auch für Mischnutzungen kann ein Ausweis erstellt werden.
Achtung: Sollten Sie z.B. den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung planen, so wird der Ausweis trotzdem für das gesamte Haus erstellt - eine Anfertigung für einzelne Wohneinheiten ist nicht möglich.
Oftmals profitiert die ganze Hausgemeinschaft vom neu erstellten Dokument, sprechen Sie daher auch Ihre Nachbarn an!
03
Verbauchs- oder Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist die "einfachere" Variante. Hierbei benötigen wir Ihre letzten drei Jahresverbräuche, die wir anhand der Abrechnungen erfassen können und einige grundlegende Daten zum Objekt.
Vorteil: Weniger Aufwand und eine unkompliziertere Ausstellung
Nachteil: Weniger genau, da das Ergebnis abhängig vom Heizverhalten der Bewohner ist.
Der Bedarfsausweis umfasst eine Dokumentation aller relevanten Gebäudeeigenschaften wie die Dämmstärken der Wände, genauere Informationen zum Heizungssystem und spiegelt so den Energiebedarf nach dem aktuellen Zustand wieder.
Vorteil: Genauere Erfassung des Objektzustandes im "ist".
Nachteil: Erhöhter Aufwand beim Termin vor Ort und dadurch meist etwas höhere Kosten.
Wichtig: Nach einer Modernisierung oder Sanierung ist ein Bedarfsausweis der richtige Weg, da sich die Verbesserung auf einem Verbrauchsausweis erst nach Ablauf der nächsten drei Abrechnungszeiträume zeigen würde - und das nur, wenn das Heizverhalten genau gleich bleibt.
04
Der Termin vor Ort
Für die Ausstellung des Ausweises ist ein Vor-Ort Termin unausweichlich - diesen erhalten Sie nach der Kontaktaufnahme mit mir je nach Verfügbarkeit in wenigen Tagen.
Für die vollständige Datenerfassung müssen der Zugang zum Keller, der Heizungsanlage, dem Dachraum und mindestens einer Wohneinheit möglich sein - sollten Etagenheizungen (bspw. Nachtspeicher- oder Gasthermen) verbaut sein, so müssen alle Geräte gesichtet werden.
Immer mehr Anbieter von Energieausweisen machen Werbung für den "kostengünstigen Ausweis in 10 Minuten, online und ohne Fragen" - hier ist Vorsicht geboten!
Ich arbeite ausschließlich nach persönlicher Besichtigung, da man nie weiß, was für Besonderheiten ein Haus hat.
Nach der Dateneingabe wird durch einen Energieberater / Architekten plausibilisiert, ob der Ausweis wie in der Vorschau ausgestellt werden kann und erst dann erhalten Sie einen bereits registrierten und rechtssicheren Energieausweis von mir digital, und auf Wunsch per Post.
Besonderheiten bei Gewerbeobjekten
Bei vollständig oder zu großen Teilen gewerblich genutzten Immobilien benötige ich neben den Abrechnungen zum Heizungsverbrauch auch den Stromverbrauch der letzten drei Jahre.
Sollten unterschiedliche Nutzungsformen innerhalb des Objekts vorliegen (z.B. Produktion, Büro und Lager), so muss im Ausweis eine Aufteilung vorgenommen werden.
Kontakt
Benötigen Sie einen Energieausweis oder haben Rückfragen zu einem anderen Thema?
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!
